General Terms & Conditions

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

1. Acceptance-Buyer’s placement of this order shall create a contract subject to and expressly limited by these terms and conditions. Acceptance may only be made on the exact terms and conditions hereof and if additional or different terms are proposed by Buyer, such response shall constitute a counteroffer. THE TERMS OF THIS CONTRACT SHALL SUPERSEDE ANY CONFLICTING TERMS CONTAINED ON BUYERS PURCHASE ORDER OR ANY DOCUMENT OR INSTRUMENT SUBMITTED BY BUYER.

2. Prices, Taxes and Payment – All prices are firm unless otherwise agreed to in writing. EL-DI GmbH reserves the right to change the prices and specifications of its Products at any time without notice. Any tax, duty, custom or other fee of any nature imposed upon this transaction by any federal, state or local governmental authority shall be paid by Buyer in addition to the price quoted or invoiced. In the event EL-DI GmbH is required to prepay any such tax, Buyer will reimburse EL-DI GmbH. An interest charge equal to 1 1/2% per month (18% per year) will be added to invoices outstanding beyond payment term. In addition, EL-DI GmbH reserves the right to require C.O.D. payment terms from any Buyer whose account is overdue for a period of more than 60 days or who has an unsatisfactory credit or payment record. EL-DI GmbH may also refuse to sell to any person until overdue accounts are paid in full.

3. Delivery and shipment – EL-DI GmbH will make every effort to ship the Products or provide the services hereunder in accordance with the requested delivery date, provided, that EL-DI GmbH accepts no liability for any losses or for general, special, or consequential damages arising out of delays in delivery. Shipment of all Products shall be ex works; identification of the Products shall occur when they leave EL-DI GmbH’s premises, at which time title and risk of loss shall pass to Buyer. All shipment costs shall be paid by Buyer and if prepaid by EL-DI GmbH the amount thereof shall be reimbursed to EL-DI GmbH.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss:

(1) Die Angebote von EL-DI GmbH sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich EL-DI GmbH einen Monat ab Datum des Angebots gebunden. Bestellungen und mündliche Angebote sind für EL-DI GmbH nur verbindlich, wenn sie von EL-DI GmbH schriftlich bestätigt werden. Von der Bestellung des Kunden abweichende Bestätigungen werden verbindlich, wenn ihnen nicht binnen 2 Wochen widersprochen wird.

4. Inspection – Buyer shall be responsible for inspecting all Products shipped hereunder prior to acceptance, provided, that if, Buyer shall not have given EL-DI GmbH written notice of rejection within 30 days following shipment to Buyer, the Products shall be deemed to have been accepted by Buyer.

5. EL-DI GmbH’s Standard Warranty – EL-DI GmbH warrants its products will meet their applicable published specifications when used in accordance with their applicable instructions for a period of 12 months from shipment of the products. EL-DI GmbH makes no other warranty, expressed or implied. There is no warranty of merchantability or fitness for a particular purpose. The warranty provided herein and the data, specifications and descriptions of EL-DI GmbH products appearing in EL-DI GmbH’s published catalogues and product literature may not be altered except by express written agreement signed by an officer of EL-DI GmbH. Representations, oral or written, which are inconsistent with this warranty or such publications are not authorized and if given, should not be relied upon.

In the event of a breach of the foregoing warranty, EL-DI GmbH’s sole obligation shall be to repair or replace, at its option, the applicable product or part thereof, provided the customer notifies EL-DI GmbH promptly of any such breach. If after exercising reasonable efforts, EL-DI GmbH is unable to repair or replace the product or part, then EL-DI GmbH shall refund to the customer all monies paid for such applicable product or part. EL-DI GmbH SHALL NOT BE LIABLE FOR CONSEQUENTIAL, INCIDENTAL, SPECIAL OR ANY OTHER DAMAGES RESULTING FROM ECONOMIC LOSS OR PROPERTY DAMAGE SUSTAINED BY ANY CUSTOMER FROM THE USE OF ITS PRODUCTS.

§ 3 Preise:

A cancellation of the order more than 3 days after ordering will lead to a handling charge of 14% of the original order value.
(2) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin bzw. dem Termin der Leistungserbringung mehr als sechs Wochen liegen bzw. wenn zwischen Vertragsschluss und tatsächlicher Lieferung bzw. tatsächlicher Leistungserbringung mehr als sechs Wochen liegen und dies vom Kunden zu vertreten ist. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung bzw. der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise und/oder werden neue Abgaben und Belastungen eingeführt, so ist EL-DI GmbH berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

§ 4 Zahlungsbedingungen:

6. Returned Goods – No Products shipped under this contract may be returned without the express prior authorization of EL-DI GmbH. All returns of Products are subject to a restocking charge. No returns will be authorized after 60 days following shipment to Buyer.

7. Technical Advice – EL-DI GmbH may, at Buyer’s request, furnish technical assistance, advice, and information with respect to the Products if and to the extent that such advice, assistance, and information is conveniently available. It is expressly agreed that there is no obligation to provide such information which is provided without charge at the Buyer’s risk and which is provided subject to the disclaimers set forth in paragraph 5 above.

8. Agents, etc. – No agent, employee or other representative has the right to modify or expand EL-DI GmbH’s standard warranty applicable to the Products or to make any representations as to the products other than those set forth in EL-DI GmbH’s product literature and any such affirmation, representation, or warranty, if made, should not be relied upon by Buyer and shall not form a part of this contract.

9. Equal Employment Opportunity – EL-DI GmbH is an Equal Opportunity Employer. It does not discriminate in any phase of the employment process against any person because of race, colour, creed religion, national origin, sex, age, veteran or handicapped status. The EL-DI GmbH Equal Opportunity Certificate, which is mailed annually to all vendors and vendees, is incorporated into this contract by reference.

§ 5 Lieferung (Ort, Termin, sonstige Bedingungen):

10. Modifications, Waiver, Termination – This contract may be modified, and any breach hereunder may be waived only by a writing signed by the party against whom enforcement thereof is sought.

11. Governing Law – This contract shall be governed by and construed in accordance with the laws (other than those relating to conflict of laws questions) of Germany.

12. Arbitration – Any and all disputes or controversies arising under, out of or in connection with this contract or the sale or performance of the Products shall be resolved by final and binding arbitration in London, England and will be in the English language. The arbitration will be conducted under the rules and auspices of the London Court of International Arbitration. Notwithstanding anything to the contrary in such rules: the arbitrators will have no power to order discovery; the arbitrators will follow such procedures and enter such orders and conduct the hearing under conditions which ensure at least the same degree of confidentiality for each party as provided for the Manufacturer , and which adequately protect the participants from disclosure of highly sensitive information to anyone other than the arbitrators and lawyers (or comparable legal representatives) and reasonably necessary expert witnesses, and the arbitrators shall require pre-hearing exchange of documentary evidence to be relied upon by each of the respective parties in their respective cases in chief, and pre-hearing exchange of briefs, witness lists and summaries of expected testimony. The arbitrators will make their decision in writing; and their decision will be binding upon the Parties and it may be entered by any court having jurisdiction.
behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die EL-DI GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse EL-DI GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist EL-DI GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber EL-DI GmbH vom Vertrag zurücktreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird EL-DI GmbH von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. § 9 ist entsprechend anzuwenden. Der Kunde hat einen Anspruch auf Rückerstattung etwaiger Anzahlungen. Auf die genannten Umstände kann sich EL-DI GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.

13. Information on Online Dispute Resolution The European Commission provides an Online Dispute Resolution (OS) platform, which you can find at https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

We are ready to participate in an out-of-court conciliation procedure before a consumer dispute resolution service. The competent body is the Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.

(6) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von EL-DI GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

(7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist EL-DI GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Hierzu zählen insbesondere Stand-, Vorhaltungs- und Lagerkosten. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

(8) Storniert der Kunde mehr als 3 Werktage nach der Auftragserteilung seinen Auftrag, wird hierfür eine Gebühr von 14% des Auftragswertes erhoben.

§ 6 Gefahrübergang:

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald ihm die Ware übergeben ist. Im Falle eines Versendungskaufs geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung an, die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von EL-DI GmbH bzw. das Lager des Lieferanten von EL-DI GmbH verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 7 Eigentumsvorbehalt:

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie etwaiger Forderungen aus Transportleistungen), die EL-DI GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden EL-DI GmbH die nachstehenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

(2) Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von EL-DI GmbH. Der Kunde verwahrt das Eigentum von EL-DI GmbH unentgeltlich. Ware, an der EL-DI GmbH Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

(3) Der Kunde ist nur berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern, wenn sie bezahlt ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Verkauft der Kunde die Vorbehaltsware weiter, obwohl sie nicht bezahlt ist, so tritt er die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an EL-DI GmbH ab. Zum Einzug dieser Forderungen ist der Kunde nicht ermächtigt.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von EL-DI GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, da-mit EL-DI GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
EL-DI GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug und wesentlicher Vermögensverschlechterung – ist EL-DI GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzuverlangen. Die Kosten der Herausgabe hat der Kunde zu tragen.

§ 8 Gewährleistung:

(1) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Die Frist für die Verjährung der Ansprüche wegen mangelhafter Ware bzw. Leistung beträgt 2 Jahre ab Lieferung der Produkte. Dies gilt entsprechend für Minderungs- und Rücktrittsrechte des Kunden.

(2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von EL-DI GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängeln der Produkte, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

(3) Der Kunde muss die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung unverzüglich nach der Ablieferung bzw. der Leistungserbringung untersuchen. Im Falle einer beabsichtigten Weiterverarbeitung umfasst diese Untersuchungspflicht auch die Geeignetheit der Ware bzw. Leistung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Der Kunde muss EL-DI GmbH Mängel sowie Beanstandungen hinsichtlich der Menge unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Ware bzw. Erbringung der Leistung schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind EL-DI GmbH unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(4) Bei Sachmängeln der gelieferten Kaufsache ist EL-DI GmbH nach ihrer inner-halb angemessener Frist zu treffender Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. EL-DI GmbH ist nicht verpflichtet, die zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu übernehmen, soweit sich diese dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

(5) Ausgetauschte Teile werden Eigentum von EL-DI GmbH.

(6) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

(7) Ansprüche gegen EL-DI GmbH wegen Mängel stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.

§ 9 Haftung:

(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet EL-DI GmbH für jede Fahrlässigkeit, im Falle einfacher Fahrlässigkeit jedoch nur bis zur Höhe des jeweiligen Warennettowertes der der Vertragspflichtverletzung zugrundeliegenden Kaufsache, ansonsten jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von EL-DI GmbH garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.

(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von EL-DI GmbH entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Soweit die Haftung von EL-DI GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht und Abtretungsausschluss:

(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Ansprüche und sonstige Rechte des Kunden aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ohne Zustimmung von EL-DI GmbH nicht übertragbar. § 11 Gerichtsstand, Rechtswahl, salvatorische Klausel.

(2) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder handelt es sich bei ihm um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von EL-DI GmbH als vereinbart. Für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt für Klagen gegen den Kunden als ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls der Sitz von EL-DI GmbH als vereinbart.

(3) Die Gerichtsstandsvereinbarung in Abs. 1 gilt auch für Scheck- und Wechselklagen.

(4) Für diesen Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen EL-DI GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.

(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
Stand: 1. März 2019