{"id":450,"date":"2020-10-15T19:37:49","date_gmt":"2020-10-15T17:37:49","guid":{"rendered":"http:\/\/el-di.de\/?page_id=450"},"modified":"2025-02-25T15:17:20","modified_gmt":"2025-02-25T14:17:20","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/el-di.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"Terms of Service"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_color=&#8220;rgba(255,255,255,0)&#8220; bottom_divider_color=&#8220;#054e89&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.16&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.16&#8243; header_font=&#8220;Lato||||||||&#8220; header_text_color=&#8220;#054e89&#8243; background_color=&#8220;rgba(255,255,255,0)&#8220; custom_margin=&#8220;|||30px|false|false&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row column_structure=&#8220;3_5,2_5&#8243; module_class=&#8220; et_pb_row_fullwidth&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_color=&#8220;#ffffff&#8220; width=&#8220;89%&#8220; width_tablet=&#8220;80%&#8220; width_phone=&#8220;&#8220; width_last_edited=&#8220;on|desktop&#8220; max_width=&#8220;89%&#8220; max_width_tablet=&#8220;80%&#8220; max_width_phone=&#8220;&#8220; max_width_last_edited=&#8220;on|desktop&#8220; module_alignment=&#8220;center&#8220; custom_margin=&#8220;|||30px&#8220; make_fullwidth=&#8220;on&#8220; custom_width_px=&#8220;1173px&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;3_5&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_margin=&#8220;|||30px&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Geltung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen:<\/strong><\/p>\n<p>(1) Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten nur f\u00fcr Rechtsgesch\u00e4fte mit Unternehmern im Sinne von \u00a7 14 BGB.<\/p>\n<p>(2) S\u00e4mtliche Lieferungen und Leistungen der EL-DI GMBH erfolgen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese gelten f\u00fcr den gesamten Gesch\u00e4ftsverkehr mit dem Kunden, auch wenn sie bei sp\u00e4teren Vertr\u00e4gen nicht erw\u00e4hnt werden. Sp\u00e4testens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn der Kunde vor und\/oder bei Vertragsschluss bzw. in einem Best\u00e4tigungsschreiben auf eigene Gesch\u00e4ftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde durch EL-DI GMBH ausdr\u00fccklich zugestimmt.<\/p>\n<p>(3) Sollte die EL-DI GmbH einmal von einer Regelung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen keinen Gebrauch machen, bedeutet dies nicht, dass EL-DI GMBH auch f\u00fcr die Zukunft auf diese Regelung verzichtet.<\/p>\n<p>(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen EL-DI GmbH und dem Kunden zwecks Ausf\u00fchrung dieses Vertrages oder in Zusammenhang mit diesem getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Die Angestellten der EL-DI GMBH sind nicht befugt, m\u00fcndliche Nebenabreden zu treffen oder m\u00fcndliche Zusicherungen zu geben, die \u00fcber den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.<\/p>\n<p><strong> \u00a7 2 Angebot und Vertragsschluss:<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Angebote von EL-DI GmbH sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote h\u00e4lt sich EL-DI GmbH einen Monat ab Datum des Angebots gebunden. Bestellungen und m\u00fcndliche Angebote sind f\u00fcr EL-DI GmbH nur verbindlich, wenn sie von EL-DI GmbH schriftlich best\u00e4tigt werden. Von der Bestellung des Kunden abweichende Best\u00e4tigungen werden verbindlich, wenn ihnen nicht binnen 2 Wochen widersprochen wird.<\/p>\n<p>(2) Zeichnungen, Abbildungen, Ma\u00dfe, Gewichte, Normen, technische und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie von EL-DI GmbH schriftlich best\u00e4tigt werden. Macht EL-DI GmbH im Zusammenhang mit dem Vertrag anwendungstechnische Angaben oder gibt sie entsprechende Empfehlungen ab, so stellen diese keine Garantieerkl\u00e4rungen dar. Vielmehr ist der Kunde verpflichtet, die Geeignetheit der Kaufsache bzw. der Leistung von EL-DI GmbH sowie der vorgenannten Angaben und Empfehlungen f\u00fcr die eigenen Verwendungszwecke durch eigene Versuche zu \u00fcberpr\u00fcfen. Ein \u00fcber den Vertrag hinausgehender Beratungsvertrag kommt nur zustande, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart ist.<\/p>\n<p>(3) F\u00fcr Druck- und sonstige Fehler im Katalog, in Prospekten und sonstigen Unterlagen sowie f\u00fcr Fehler auf den Internetseiten haftet EL-DI GmbH nicht.<\/p>\n<p>(4) EL-DI GmbH beh\u00e4lt sich das Recht vor, jederzeit Konstruktions\u00e4nderungen vorzunehmen. EL-DI GmbH ist jedoch nicht verpflichtet, derartige \u00c4nderungen auch an bereits ausgelieferten Waren vorzunehmen. Erfolgt eine solche Konstruktions\u00e4nderung zwischen Vertragsschluss und Lieferung bzw. \u00dcbergabe der Ware bzw. der Erbringung der Leistung, so ist der Kunde nicht zum R\u00fccktritt berechtigt, wenn die Konstruktions\u00e4nderung durch eine \u00c4nderung der Gesetzeslage und\/oder die \u00c4nderung sonstiger technischer Normen (DIN, TA etc.) erforderlich wurde.<\/p>\n<p><strong> \u00a7 3 Preise:<\/strong><\/p>\n<p>(1) Es gelten die Preise, die in der Auftragsbest\u00e4tigung von EL-DI GmbH genannt werden. Zus\u00e4tzlich beauftragte Leistungen und Lieferungen, wie z.B. Verpackung, Transport und Versicherung, werden jeweils gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der in Deutschland jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese wird bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union in Rechnung gestellt, sofern die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden nicht vorliegt.<br \/> (2) Preis\u00e4nderungen sind zul\u00e4ssig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin bzw. dem Termin der Leistungserbringung mehr als sechs Wochen liegen bzw. wenn zwischen Vertragsschluss und tats\u00e4chlicher Lieferung bzw. tats\u00e4chlicher Leistungserbringung mehr als sechs Wochen liegen und dies vom Kunden zu vertreten ist. Erh\u00f6hen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung bzw. der Leistung die L\u00f6hne, die Materialkosten oder die marktm\u00e4\u00dfigen Einstandspreise und\/oder werden neue Abgaben und Belastungen eingef\u00fchrt, so ist EL-DI GmbH berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erh\u00f6hen. Der Kunde ist zum R\u00fccktritt nur berechtigt, wenn die Preiserh\u00f6hung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p><strong> \u00a7 4 Zahlungsbedingungen:<\/strong><\/p>\n<p>(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von EL-DI GmbH 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. EL-DI GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zun\u00e4chst auf dessen \u00e4ltere Schulden anzurechnen. EL-DI GmbH wird in diesem Falle den Kunden \u00fcber die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist EL-DI GmbH berechtigt, die Zahlung zun\u00e4chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.<\/p>\n<p>(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn EL-DI GmbH \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingel\u00f6st wird.<\/p>\n<p>(3) Ger\u00e4t der Kunde in Verzug, so ist EL-DI GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in H\u00f6he von 6 Prozentpunkten \u00fcber dem Bundesbankdiskontsatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens durch EL-DI GmbH ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>(4) Wenn EL-DI GmbH Umst\u00e4nde bekannt werden, die die Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunde in Frage stellen, insbesondere eine Bank einen Scheck nicht einl\u00f6st oder der Kunde seine Zahlungen einstellt, so ist EL-DI GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld f\u00e4llig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. EL-DI GmbH ist in diesem Falle au\u00dferdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.<\/p>\n<p><strong> \u00a7 5 Lieferung (Ort, Termin, sonstige Bedingungen):<\/strong><\/p>\n<p>(1) Erf\u00fcllungsort ist der Sitz von EL-DI GmbH. Wird die Ware an den Kunden oder einen von diesem bestimmten Ort ausgeliefert bzw. die bestellte Leistung dort erbracht, so stellt EL-DI GmbH dies dem Kunden gesondert in Rechnung. EL-DI GmbH beh\u00e4lt sich die Wahl des Transportmittels (z. B. Spedition, Paketdienst etc.) vor. \u00c4ndert sich der vom Kunden bestimmte Ort der Auslieferung bzw. Leistungserbringung, so teilt der Kunde dies EL-DI GmbH rechtzeitig vor der Auslieferung mit. Unterl\u00e4sst der Kunde die Mitteilung oder erfolgt sie versp\u00e4tet, hat der Kunde EL-DI GmbH den hieraus entstehenden Schaden zu erstatten, insbesondere erh\u00f6hte Transport- und sonstige Kosten. Nimmt der Kunde oder die von ihm bestimmte Empfangsperson die Ware bzw. Leistung unberechtigterweise nicht an oder ist der Kunde oder die von ihm bestimmte Empfangsperson zum angek\u00fcndigten Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt nicht an dem zur \u00dcbergabe\/Leistungserbringung bestimmten Ort anwesend, so hat der Kunde EL-DI GmbH alle hieraus entstehenden Kosten, insbesondere Transportkosten, zu erstatten. In diesem Falle vereinbaren EL-DI GmbH und der Kunde einen neuen Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt. Erfolgt die Auslieferung bzw. Leistung auf eine Baustelle, so ist der Kunde daf\u00fcr verantwortlich, dass der Zugang zu der Baustelle und ihr Befahren sowie das Entladen der Ware gefahrlos m\u00f6glich ist. Kommt es auf der Baustelle zu einem Unfall, ist der Kunde f\u00fcr die hieraus entstehenden Sch\u00e4den verantwortlich. \u00a7 9 gilt entsprechend.<\/p>\n<p>(2) Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden k\u00f6nnen, bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n<p>(3) EL-DI GmbH haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- o-der Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen,<br \/> beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die EL-DI GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse EL-DI GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, ist EL-DI GmbH zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber EL-DI GmbH vom Vertrag zur\u00fccktreten. Verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit oder wird EL-DI GmbH von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzanspr\u00fcche herleiten. \u00a7 9 ist entsprechend anzuwenden. Der Kunde hat einen Anspruch auf R\u00fcckerstattung etwaiger Anzahlungen. Auf die genannten Umst\u00e4nde kann sich EL-DI GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverz\u00fcglich benachrichtigt.<\/p>\n<p>(4) Ger\u00e4t EL-DI GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist ihre Haftung auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 9 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen beschr\u00e4nkt. Daneben kann der Kunde, wenn er EL-DI GmbH zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>(5) EL-DI GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist f\u00fcr den Kunden nicht von Interesse.<\/p>\n<p>(6) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von EL-DI GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.<\/p>\n<p>(7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist EL-DI GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere Stand-, Vorhaltungs- und Lagerkosten. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zuf\u00e4lligen Verschlechterung und des zuf\u00e4lligen Untergangs auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n<p>(8) Storniert der Kunde mehr als 3 Werktage nach der Auftragserteilung seinen Auftrag, wird hierf\u00fcr eine Geb\u00fchr von 14% des Auftragswertes erhoben.<\/p>\n<p><strong> \u00a7 6 Gefahr\u00fcbergang:<\/strong><\/p>\n<p>Die Gefahr geht auf den Kunden \u00fcber, sobald ihm die Ware \u00fcbergeben ist. Im Falle eines Versendungskaufs geht die Gefahr auf ihn \u00fcber, sobald die Sendung an, die den Transport ausf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von EL-DI GmbH bzw. das Lager des Lieferanten von EL-DI GmbH verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verz\u00f6gert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn \u00fcber.<\/p>\n<p><strong> \u00a7 7 Eigentumsvorbehalt:<\/strong><\/p>\n<p>(1) Bis zur Erf\u00fcllung aller Forderungen (einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie etwaiger Forderungen aus Transportleistungen), die EL-DI GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder k\u00fcnftig zustehen, werden EL-DI GmbH die nachstehenden Sicherheiten gew\u00e4hrt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p>(2) Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von EL-DI GmbH. Der Kunde verwahrt das Eigentum von EL-DI GmbH unentgeltlich. Ware, an der EL-DI GmbH Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.<\/p>\n<p>(3) Der Kunde ist nur berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern, wenn sie bezahlt ist. Verpf\u00e4ndungen oder Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig. Verkauft der Kunde die Vorbehaltsware weiter, obwohl sie nicht bezahlt ist, so tritt er die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bez\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an EL-DI GmbH ab. Zum Einzug dieser Forderungen ist der Kunde nicht erm\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pf\u00e4ndungen, wird der Kunde auf das Eigentum von EL-DI GmbH hinweisen und diese unverz\u00fcglich benachrichtigen, da-mit EL-DI GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,<br \/> EL-DI GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierf\u00fcr der Kunde.<\/p>\n<p>(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden \u2013 insbesondere Zahlungsverzug und wesentlicher Verm\u00f6gensverschlechterung \u2013 ist EL-DI GmbH berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die Vorbehaltsware zur\u00fcckzuverlangen. Die Kosten der Herausgabe hat der Kunde zu tragen.<\/p>\n<p><strong> \u00a7 8 Gew\u00e4hrleistung:<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialm\u00e4ngeln geliefert. Die Frist f\u00fcr die Verj\u00e4hrung der Anspr\u00fcche wegen mangelhafter Ware bzw. Leistung betr\u00e4gt 2 Jahre ab Lieferung der Produkte. Dies gilt entsprechend f\u00fcr Minderungs- und R\u00fccktrittsrechte des Kunden.<\/p>\n<p>(2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von EL-DI GmbH nicht befolgt, \u00c4nderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln der Produkte, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umst\u00e4nde den Mangel herbeigef\u00fchrt hat, nicht widerlegt.<\/p>\n<p>(3) Der Kunde muss die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung unverz\u00fcglich nach der Ablieferung bzw. der Leistungserbringung untersuchen. Im Falle einer beabsichtigten Weiterverarbeitung umfasst diese Untersuchungspflicht auch die Geeignetheit der Ware bzw. Leistung f\u00fcr den vorgesehenen Verwendungszweck. Der Kunde muss EL-DI GmbH M\u00e4ngel sowie Beanstandungen hinsichtlich der Menge unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von f\u00fcnf Tagen nach Eingang der Ware bzw. Erbringung der Leistung schriftlich mitteilen. M\u00e4ngel, die auch bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden k\u00f6nnen, sind EL-DI GmbH unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p>(4) Bei Sachm\u00e4ngeln der gelieferten Kaufsache ist EL-DI GmbH nach ihrer inner-halb angemessener Frist zu treffender Wahl zun\u00e4chst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unm\u00f6glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verz\u00f6gerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zur\u00fccktreten. EL-DI GmbH ist nicht verpflichtet, die zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu \u00fcbernehmen, soweit sich diese dadurch erh\u00f6hen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort verbracht wurde.<\/p>\n<p>(5) Ausgetauschte Teile werden Eigentum von EL-DI GmbH.<\/p>\n<p>(6) Eine Haftung f\u00fcr normale Abnutzung ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>(7) Anspr\u00fcche gegen EL-DI GmbH wegen M\u00e4ngel stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.<\/p>\n<p><strong> \u00a7 9 Haftung:<\/strong><\/p>\n<p>(1) Schadensersatzanspr\u00fcche sind unabh\u00e4ngig von der Art der Pflichtverletzung, einschlie\u00dflich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Handeln vorliegt.<\/p>\n<p>(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet EL-DI GmbH f\u00fcr jede Fahrl\u00e4ssigkeit, im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit jedoch nur bis zur H\u00f6he des jeweiligen Warennettowertes der der Vertragspflichtverletzung zugrundeliegenden Kaufsache, ansonsten jedoch nur bis zur H\u00f6he des vorhersehbaren Schadens. Anspr\u00fcche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgesch\u00e4den k\u00f6nnen nicht verlangt werden, es sei denn, ein von EL-DI GmbH garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Sch\u00e4den abzusichern.<\/p>\n<p>(3) Die Haftungsbeschr\u00e4nkungen und -ausschl\u00fcsse in den Abs\u00e4tzen 1 und 2 gelten nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche, die wegen arglistigen Verhaltens von EL-DI GmbH entstanden sind, sowie bei einer Haftung f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p>\n<p>(4) Soweit die Haftung von EL-DI GmbH ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr deren Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p><strong> \u00a7 10 Aufrechnungsverbot, Zur\u00fcckbehaltungsrecht und Abtretungsausschluss:<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltung oder Minderung, auch wenn M\u00e4ngelr\u00fcgen oder Gegenanspr\u00fcche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zur\u00fcckbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenanspr\u00fcchen aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis berechtigt. Anspr\u00fcche und sonstige Rechte des Kunden aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ohne Zustimmung von EL-DI GmbH nicht \u00fcbertragbar. \u00a7 11 Gerichtsstand, Rechtswahl, salvatorische Klausel.<\/p>\n<p>(2) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder handelt es sich bei ihm um einen Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, so gilt als ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von EL-DI GmbH als vereinbart. F\u00fcr den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt f\u00fcr Klagen gegen den Kunden als ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand ebenfalls der Sitz von EL-DI GmbH als vereinbart.<\/p>\n<p>(3) Die Gerichtsstandsvereinbarung in Abs. 1 gilt auch f\u00fcr Scheck- und Wechselklagen.<\/p>\n<p>(4) F\u00fcr diesen Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen EL-DI GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.<\/p>\n<p>(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, so ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit des Vertrages im \u00dcbrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchf\u00fchrbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie m\u00f6glich entspricht.<br \/> Stand: 1. M\u00e4rz 2019<\/p>\n<p><span>\u00a0<\/span><\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][et_pb_column type=&#8220;2_5&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_color=&#8220;#ffffff&#8220; custom_padding=&#8220;|10px||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_color=&#8220;rgba(255,255,255,0)&#8220; custom_margin=&#8220;-20px|||&#8220; bottom_divider_style=&#8220;wave&#8220; bottom_divider_color=&#8220;#054e89&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen\u00a7 1 Geltung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen: (1) Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten nur f\u00fcr Rechtsgesch\u00e4fte mit Unternehmern im Sinne von \u00a7 14 BGB. (2) S\u00e4mtliche Lieferungen und Leistungen der EL-DI GMBH erfolgen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen. 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